Mit dem Bildungsscheck NRW 2.0 unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen. Es können 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro gefördert werden. Der Bildungsscheck kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in NRW sowie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 50.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten.

Unterstützung bei der Antragsstellung bietet die G.I.B.

Kontakt:

Servicezeiten: Mo-Do: 08:00-16:00 Uhr und Fr: 08:00-14:00 Uhr

Weitere Informationen, Voraussetzungen und die Antragstellung finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/bildungsscheck

https://gib.nrw.de/thema/arbeitsgestaltung-und-fachkraeftesicherung/bildungsscheck-2-0

https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2