Wir können immer nur eine begrenzte Anzahl an Kursen anbieten. Das Angebot ist abhängig von der Verfügbarkeit an Refinanzierung, Dozenten und Räumlichkeiten. Und auch unsere Kapazitäten bei Planung, Durchführung, Abrechnung und Nachweis der Kurse sind begrenzt.
Erläuterungen
Zu den Kursen allgemein
Wir können immer nur eine begrenzte Anzahl an Kursen anbieten. Das Angebot ist abhängig von der Verfügbarkeit an Refinanzierung, Dozenten und Räumlichkeiten. Und auch unsere Kapazitäten bei Planung, Durchführung, Abrechnung und Nachweis der Kurse sind begrenzt.
Zugang zu den Integrationskursen
Zu Integrationskursen haben Personen mit einer Berechtigung oder Verpflichtung (s.u.) bevorzugten Zugang. Mit dieser Berechtigung/Verpflichtung melden Sie sich bei uns im Büro, damit wir einen obligatorischen Einstufungstest durchführen.
Termine
Unsere Kurse finden in der Regel montags bis freitags von 8.00-12.15 Uhr statt. Der genaue Start der Kurse ergibt sich häufig leider sehr kurzfristig, weil die Planung von vielen Variablen abhängig ist. Sobald der genaue Beginntermin feststeht, wird er in der obigen Tabelle veröffentlicht.
Sprachniveaus
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen (GER) definiert unterschiedliche Niveaustufen der Sprachverwendung. Die Niveaustufen in der Tabelle geben das Ziel der Kurse an, d.h. bei „Alpha“ ist die Alphabetisierung das Ziel. Hier ein Überblick zu den Niveaustufen im Einzelnen.
Was kommt nach B1?
Integrationskurse enden mit einer Prüfung nach B1, der dritten von sechs Stufen von Sprachniveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzverfahren (s.o.). Wer B1 bestanden hat, kann nach Zuweisung berufsorientierende oder -qualifizierende Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (z.B. PerF – Perspektive für Flüchtlinge) besuchen. Außerdem gibt es BAMF-Kurse oberhalb des B1-Niveaus im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (B2).
Berechtigte/Verpflichtete
sind Personen mit einer Verpflichtung (bevorrechtigt) oder Berechtigung des BAMF, des Jobcenters, der Ausländerbehörde, des Sozialamtes oder des Bundesverwaltungsamtes zur Teilnahme an einem Integrationskurs.
Teilnahme an den Kursen
Wir sind immer dabei, uns bei der Besetzung von Kursen mit den örtlichen Beteiligten abzusprechen, wobei es eine Vielzahl verschiedener Voraussetzungen gibt. Und wir versuchen, möglichst viele Angebote für unterschiedliche Zielgruppen zu machen. Häufig liegt die Besetzung der Kurse aber nicht bei uns, und manchmal haben wir keinerlei Einfluss darauf.
So können nur Berechtigte oder Verpflichtete an Integrationskursen teilnehmen. Wir haben leider keine Einsicht in die Vergabe der Berechtigungen bzw. Verpflichtungen und keinen Einfluss auf den Prozess. Dazu finden Sie hier eine kurze Information auf deutsch, englisch und arabisch.
Kosten
Die Teilnahme an diesen Sprachangeboten ist in der Regel kostenfrei. Nur bei Integrationskursen können Gebühren anfallen, falls eigenes Einkommen vorhanden ist. Ein ALG II-Bezug wird nicht als Einkommen gewertet.
Bücher
Wir nutzen in unseren Kursen in der Regel das „Thannhäuser Modell“ für Einsteiger sowie „Pluspunkt Deutsch“ für etwas Fortgschrittene. „Pluspunkt Deutsch“ wird auch in Integrationskursen verwendet. Bei der Alphabetisierung haben wir gute Erfahrungen mit dem Alpha-Modul von „PLuspunkt Deutsch“ gemacht; hilfreich hier zu Übungszwecken ist auch das entsprechende Modul des „Thannhäuser Modells“ und das „Hamburger ABC“.
Zur Teilnahme am Integrationskurs sind Personen berechtigt oder verpflichtet, die eine entsprechende Zulassung oder Verpflichtung durch das BAMF, das Jobcenter oder die Ausländerbehörde erhalten haben. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zur Zulassung an Ihre zuständige Stelle.
Das bringen Sie mit:
Grundlegende Kenntnisse im Umgang mit PC, Laptop oder Tablet
Kamera und Mikrofon am Gerät (nach Möglichkeit Headset)
Das ist nicht möglich:
Teilnahme ausschließlich per Smarphone
Flexibles Einloggen ohne feste Zeiten
Teilnahme nebenbei (z. B. beim Kochen oder Kinderbetreuung)
Ton und Bildaufnahmen des Unterrichts
Ihr Weg in den Kurs
Berechtigung/Verpflichtung einreichen
Reichen Sie Ihre Original Berechtigung/Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs bei uns ein.
Einstufungstest
Vor Kursbeginn ist ein Einstufungstest abzulegen, der Ihr individuelles Sprachniveau ermittelt. Dieser kann bei uns oder bei einem anderen zugelassenen Kursträger vor Ort durchgeführt werden.
Techniktest und Registrierung in der vhs.cloud
In einem kurzen Online-Termin (max. 4–5 Personen) prüfen wir gemeinsam, ob Ihr Gerät und Ihre Internetverbindung für den Unterricht geeignet sind.
Eine einmalige Registrierung in der vhs.cloud ist für die Kursteilnahme erforderlich.
Kurs beginnen
Nach bestandenem Techniktest erhalten Sie von uns alle Zugangsdaten und Informationen zum Kursstart.
Abschluss: DTZ und LiD-Prüfung
Im Anschluss an den Kurs können Sie den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) und den Test Leben in Deutschland (LiD) ablegen.
Fehlzeiten & Teilnahmepflicht
Für den Online-Integrationskurs gelten dieselben Fehlzeitenregelungen wie im Präsenzkurs gemäß den BAMF-Vorgaben. Fehlzeiten müssen unverzüglich gemeldet und durch entsprechende Nachweise belegt werden.
Technische Probleme auf Seiten der Teilnehmenden (z. B. defektes Gerät, Internetausfall) entbinden grundsätzlich nicht von der Teilnahmepflicht und werden in der Regel als Fehlzeit gewertet. Wir empfehlen daher, technische Voraussetzungen frühzeitig zu prüfen.