Die Volkshochschule ist eine öffentliche Einrichtung der Erwachsenenbildung. Teilnehmen kann, wer mindestens 16 Jahre alt ist. Ausnahmen gelten für besonders gekennzeichnete Kurse.

    1.  Entgelte

    1. Die VHS erhebt Entgelte für ihre Leistungen. Ausnahmen sind besonders gekennzeichnet.
    2. Eine Zahlungspflicht entsteht mit der Anmeldung.
    3. Die Zahlungspflicht besteht auch uneingeschränkt, wenn die Teilnahme versäumt, die  Veranstaltung nicht regelmäßig besucht oder der Besuch vorzeitig abgebrochen wird.
    4. Die Zahlungspflicht entsteht auch ohne Anmeldung durch die Teilnahme an einer Veranstaltung oder Teilen davon.
    5. Zusätzlich zu Entgelten für die Kursteilnahme können Kosten für Material, Verpflegung, Eintrittsgelder o.ä. anfallen, die in der Regel gesondert ausgewiesen sind.

    2.  Teilnahmeberechtigung und Anmeldung

    1. Zur Teilnahme an Kursen berechtigt eine verbindliche Anmeldung.
    2. Anmeldungen an die jeweilige Geschäftsstelle sind ausschließlich schriftlich über das Anmeldeformularoder über das Buchungssystem im Internet möglich.
    3. Plätze in Kursen werden in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, soweit im gewünschten Kurs noch Plätze frei  sind.

    3.  Teilnehmerbegrenzung und Mindestteilnehmerzahl

    1. In teilnehmerbegrenzten Kursen wird die Anmeldung ungültig, wenn der Kurs schon ausgebucht ist.In diesem Fall erfolgt eine Benachrichtigung.
    2. Eine unzureichende Zahl von Voranmeldungen kann dazu führen, dass der Kurs nicht  stattfindet.
    3. Die Mindestteilnehmerzahl für Veranstaltungen beträgt, wenn nicht anders angegeben, 10 Personen. Kurse und Seminare mit einer geringeren Teilnehmerzahl können stattfinden,  wenn eine Gebührenumlage vorgenommen wird.

    4.   Anmeldebestätigung

    1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in der Regel keine Bestätigung der Anmeldung durch die VHS erfolgt.
    2. In allen Fällen gilt die Anmeldung als angenommen, sofern keine Absage durch die VHS  erfolgt.

    5.   Zahlungsweise

    1. Bargeldzahlungen sind nur bei Vorträgen möglich.
    2. Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt ausschließlich per Lastschrift nach Kursbeginn. Wird eine Lastschrift nicht ausgeführt, ohne dass die Volkshochschule die Gründe dafür zu vertreten hat, werden die Bankgebühren dem/der Teilnehmer/in in Rechnung gestellt.
    3. Überweisungen sind nicht möglich.

    6.   Rücktritt und Abmeldung

    1. Ein Rücktritt durch den Teilnehmer ist bis 10 Tage vor Kursbeginn schriftlich möglich. Die Rücktrittserklärung ist in der Geschäftsstelle abzugeben, in deren Bereich der Kurs stattfindet. Ein späterer Rücktritt ist nur in begründeten Ausnahmefällen (Krankheit etc.) mit Nachweis möglich. Er ist ebenfalls ausschließlich möglich an die Geschäftsstelle, in deren Bereich der Kurs stattfindet.
    2. Findet eine Veranstaltung aus von der Volkshochschule zu vertretenden Gründen nicht, nur teilweise oder in einer gegenüber der Ankündigung wesentlich veränderten Form statt,werden die gezahlten Beträge erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht  werden. Der Wechsel eines/er Dozenten/in ist keine wesentliche Änderung.  
    3. Abmeldungen von einem laufenden Kurs sind nur in begründeten Fällen möglich. Abmeldungen werden nur durch die VHS-Geschäftsstellen bzw. die Stellenleiter (nicht durch die Dozenten!) entgegengenommen. Muss ein Teilnehmer aus triftigen Gründen (z.B. langfristige Erkrankung, Wegzug) die Teilnahme an einem Kurs, einem Lehrgang oder einem  Seminar vorzeitig beenden, kann die Gebühr auf schriftlichen Antrag und Nachweis für die  Zeiten der Nichtteilnahme, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, an dem der Antrag der  VHS-Geschäftsstelle eingeht, erlassen werden. Die Entscheidung trifft der Leiter der VHS.

    7.   Versicherungsschutz 

    1. Für die Hörer und Dozenten der Volkshochschule ist beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände in Köln eine Unfallversicherung abgeschlossen. Der   direkte Weg von der Wohnung zu den Veranstaltungen der Volkshochschule und zurück ist in den Versicherungsschutz mit einbezogen, unabhängig davon, welche Beförderungsmittel benutzt werden. Mögliche Schadensfälle sind unverzüglich an die Geschäftsstelle zu melden.
    2. Für anderweitige Schäden übernimmt die VHS keine Haftung.

    8.    Datenschutz

    1. Die VHS behandelt persönliche Daten der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Durchführung   der Bildungsveranstaltung erhoben und verarbeitet. Die genaueren Informationen finden Sie nachstehend.

    9.    Semesterdauer – Feiertage

    1. Die Lehrveranstaltungen(Präsenzveranstaltungen) des 2. Semesters 2024 beginnen am Montag, 2. September 2024. Ausgefallene Stunden werden nach Möglichkeit im  Laufe dieses Semesters nachgeholt.

    10.   Ermäßigungen

    1. Die ermäßigte Gebühr beträgt 50 % der Kursgebühr abzüglich eventueller Umlagen, Fahrt und Sachkosten, Lehr- und Unterrichtsmittel.
    2. Die ermäßigte Gebühr gilt für Schüler, Auszubildende, Studenten, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst, Empfänger von Arbeitslosengeld II, Leistungsbezieher nach SGB XII und Menschen mit Behinderung (ab einem Behinderungsgrad von 70%).
    3. Der Mindesterstattungsbetrag beträgt 10,00 € pro Kurs.
    4. Die Gebührenermäßigung wird nur gewährt, wenn die Berechtigung hierfür bei der Anmeldung  nachgewiesen wird. Eine Erstattung bei nachträglichem Nachweis erfolgt nicht.
    5. Von dieser Ermäßigungsregelung sind Einzel- und Folgeveranstaltungen sowie eigens gekennzeichnete Veranstaltungen ausgeschlossen.
    6. Umlagen, Fahrt- und Sachkosten, Lehr- und Lernmittel u.ä. sind in voller Höhe zu zahlen.