Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine vertraute Person zu benennen, die im eigenen Sinne Entscheidungen trifft, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Sie ist ein wichtiger Bestandteil persönlicher Vorsorge und regelt, wer rechtlich vertreten darf und in welchen Bereichen.
Auch hier ist die Informationslage komplex. Dieser zweite Vortrag konzentriert sich daher ausschließlich auf die Vorsorgevollmacht: ihre Bedeutung, ihre rechtlichen Grundlagen und die wichtigsten Schritte zur Erstellung. Grundlage bilden ebenfalls die Empfehlungen der Ärztekammer Westfalen-Lippe und des Bundesministeriums der Justiz.
Zur Vorbereitung wird die Lektüre „Das Vorsorge-Handbuch“ (10. Auflage) empfohlen, um Inhalte und individuelle Fragen schon im Vorfeld besser einordnen zu können.
Status: 
Kursnr.: AN110302
Beginn: Mi., 23.09.2026, 18:30 - 19:30 Uhr
Dauer: 1
Kursort: Beverungen, Sitzungssaal
Gebühr: 7,00 €
Kursort
Weserstr. 12
37688 Beverungen
Datum
Uhrzeit
Ort
Weserstr. 12,
Beverungen, Sitzungssaal